Gespräch mit der Rentenversicherung – Live und wahrhaftig

In dem Bescheid der Rentenversicherung (siehe hier) steht: „Sobald ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden ist, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Reha-Berater unter der Telefonnummer … in Verbindung zu setzen.“ Und „Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Reha-Fachberater am Wohnort zur Verfügung.

Okay, es ist so gemeint, dass ich erst dort anrufe, wenn ich einen Arbeitsplatz gefunden habe. Das ist natürlich Schwachsinn, denn ich habe ja Leistungen für die Unterstützung der Arbeitssuche beantragt…
Aber der Reha-Fachberater, der eigentlich eine Fachberaterin ist, steht doch auch für Rückfragen zur Verfügung. Und wow, das erste Mal seit fünf Jahren hat mir die Rentenversicherung eine persönliche Ansprechpartnerin benannt. Bisher konnte ich nur schriftlich mit der Zentrale in Berlin kommunizieren, vollkommen anonym.
Vielleicht lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären, dass der Bescheid, der mir zugeschickt wurde, nicht dem Beschluss des Sozialgerichts entspricht?

 

Ich rufe die Reha-Fachberaterin an, um einen Termin mit Ihr zu vereinbaren:

„Guten Tag, ich habe einen Bescheid von der Rentenversicherung bekommen, in dem Sie mir als Ansprechpartnerin benannt wurden und ich würde gerne einen Termin mit Ihnen vereinbaren.“

Wie ist denn Ihre Versichertennummer?

Ich sage Ihr die Nummer.

Tut mir leid, ich habe hier keinen Vorgang unter der Nummer. Wenn man Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt hat, dann hätte ich normalerweise eine Information aus Berlin bekommen und Sie automatisch zu Gespräch eingeladen. Was steht denn in Ihrem Bescheid?

„In dem Bescheid wird mir ein lediglich Arbeitgeberzuschuss zugesagt. Doch das ist genau das Problem, es gibt einen Beschluss des Sozialgerichts, nachdem mir Leistungen zur Teilhabe bewilligt werden sollten, dies ist mit dem Bescheid nicht erfolgt. Aber in dem Bescheid steht, dass ich mich mit Rückfragen an Sie wenden könnte und ich dachte, dass die Missverständnisse vielleicht besser in einem persönlichen Gespräch geklärt werde können. Deshalb möchte ich gerne einen Termin mit Ihnen vereinbaren.“

Da kann ich so leider nichts dazu sagen, Sie sprechen einen Gerichtsbeschluss an, es ist also wohl eine kompliziertere Geschichte… Ich müsste mir erst einmal einen Aktenauszug aus Berlin kommen lassen und mir den Fall ansehen. Dann melde ich mich wieder bei Ihnen.

 

Sie meldet sich tatsächlich wieder und eine Wochen später reden wir persönlich miteinander:

Guten Tag, wir können gerne miteinander reden, aber wie ich Ihnen schon am Telefon sagte, kann ich im Moment wenig für Sie tun. Wie es im Bescheid steht, kann ich erst für Sie tätig werden, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.

„Aber das ist gerade das Problem“, sagte ich, „ich habe Leistungen zur Unterstützung der Arbeitssuche beantragt, ohne die ich kaum einen Arbeitsplatz finden werde. Das gelingt schon seit fünfeinhalb Jahren nicht, wie soll das nun in drei Monaten gelingen? Das Sozialgericht hat doch nun nach dreieinhalb Jahren endlich Beschlossen, dass mir die Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen soll, wenn auch erst einmal befristet für drei Monate…“

Nein, das Gericht hat beschlossen, dass wir Hilfen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes anbieten sollen und das tun wir doch. Wenn sie einen gefunden haben, bekommen Sie ein Hilfe bzw. der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

„Aber ich komme doch gar nicht erst ran an die Arbeitgeber. Auch macht es keinen Sinn, mich in meinem bisherigen Berufsfeld zu bewerben, dort gibt es keine Arbeitsplätze, auf denen ich bei meiner Erkrankung arbeiten könnte. Im letzten Gutachten werden doch eine Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vermittlung empfohlen. Das mindeste, was ich da brauche ist eine Begleitung durch den Integrationsfachdienst, genau dafür ist der doch da. Ich hatte schon einmal kurz für zwei Monate eine Begleitung durch den Integrationsfachdienst, doch die wurde abgebrochen, bevor wir die Fragen zur beruflichen Orientierung klären konnten…“

Hat Ihnen der Integrationsfachdienst denn eine Stelle vermittelt?

„Nein, wie ich gerade sagte, hatten wir nur ein paar Gespräche darüber, in welchen Feldern eine Suche überhaupt Sinn macht. Bevor sie richtig in die Vermittlung einsteigen konnten, wurde die Maßnahme abgebrochen. Eine Probebeschäftigung, die ich aber dennoch im Jahr 2015 gefunden werden konnte, führte nicht zu einer Beschäftigung, weil die Rentenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss abgelehnt hatte.“

Sehen Sie, die Begleitung durch den Integrationsfachdienst hilft Ihnen also gar nicht und den Arbeitgeberzuschuss bieten wir Ihnen ja jetzt.

„Der Integrationsfachdienst konnte ohne weiterführende Maßnahmen nichts erreichen und seine Begleitung wurde nach zwei Monaten abgebrochen, natürlich konnte der so nicht helfen. Und nur der Arbeitgeberzuschuss hilft auch nicht. Erst letzte Woche habe ich eine Ablehnung erhalten bei einer Stelle, auf die mein Profil 150% passt. Ich brauche einen anderen Zugang zu möglichen Arbeitgebern. Es macht doch nur Sinn, wenn die Hilfen miteinander kombiniert werden…“

Also andere Hilfen bewilligen wir nur im Rahmen von Maßnahmen.

„Schön, genau die habe ich doch beantragt und das Gericht hat doch beschlossen, dass mir Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes gewährt werden sollen. Sie können mir doch eine solche Maßnahme bewilligen…“

Also das Gericht kann der Rentenversicherung nicht vorgeben, welche Maßnahme sie bewilligt und es wurde Ihnen ja ein Zuschuss in Aussicht gestellt, wenn sie einen Arbeitgeber finden sollten. Und ich kann Ihnen keine Maßnahme bewilligen, das kann nur die Zentrale in Berlin.

„Das die Zentrale darüber entscheidet, ist mir klar. Doch es ist das erste Mal seit Jahren, dass mir jemand von der Rentenversicherung persönlich gegenüber sitzt, können Sie mit Ihrer Zentrale nicht einmal reden? Aufgrund des Beschlusses des Sozialgerichts müsste mir Ihre Zentrale doch eine Maßnahme bewilligen…“

Solche Maßnahmen laufen bei uns generell sechs Monate. Gemäß des Gerichtsbeschlusses sollen wir Ihnen nur für drei Monate eine Unterstützung anbieten. Eine Maßnahme wie die Begleitung durch den Integrationsfachdienst können wir also auf Grundlage des Beschlusses nicht bewilligen. Und eine Beratung kann ich Ihnen auch nicht anbieten, dafür müsste zunächst eine Maßnahme bewilligt sein, tut mir leid…

 

Bitte? Eine Maßnahme kann nur für sechs Monate bewilligt werden und weil das Gericht beschlossen hat, es soll erst einmal nur für drei Monate bewilligt werden, bewilligt man dann nichts? Das kann doch nicht sein. Unfussable!

 

Das Gespräch ist kein Witz und keine Satire, dass ist original…

2 Gedanken zu “Gespräch mit der Rentenversicherung – Live und wahrhaftig

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