Einen kleinen Schritt weiter?

Der Aufenthalt in einer psychosomatischen Reha-Klinik Ende des Jahres 2013 war eine furchtbare Zeit (siehe meinen Artikel „Warum sind Sie hier?“). Sechs Wochen hat man mir 5 Tage pro Woche gezeigt, dass man dem Befund einer immunologischen Unverträglichkeit gegen Tonerstaub nicht ernst nimmt und mir gleichzeitig ständig unterstellt, dass ich keine Einsicht in meine angebliche Umwelt-Neurose hätte. 30 Tage 6 bis 8 Stunden Gehirnwäsche pro Tag. Das war eine echte Herausforderung.

Auch wenn die Psychologen von einer anderen Diagnose ausgingen, brachte diese Zeit zwei Ergebnisse, mit denen ich die Hoffnung verband, dass diese mir helfen, einen neuen, tonerstaubfreien Arbeitsplatz zu bekommen.

Man beantragte die Feststellung eines Grades der Behinderung und empfahl Hilfen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation. Durch diese Hilfen kann die Beschäftigung chronisch erkrankter oder behinderter Menschen gefördert werden.

Es wurde ein nur geringer Grad der Behinderung von 30% festgestellt. Da meine Erkrankung meine Chancen, eine neue Arbeit zu finden, erheblich beeinträchtigt, wurde ich von der Arbeitsagentur einige Monate später einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Und, hilft mir das nun bei der Suche nach einer neuen Arbeit? Bekomme ich nun Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer neuen Arbeit?

Es gibt da noch ein Problem, ein sehr großes Problem, es trägt den Namen ‚Rentenversicherung‘.
Für die Gewährung sogenannter ‚Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes‘ ist die Rentenversicherung zuständig. Und diese lehnte alles ab.

Ich legte Widerspruch ein und später klagte ich vor dem Sozialgericht. Doch das ist eine andere Geschichte…

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