Jobcenter at its best

Bei den ersten Kontakten mit dem Jobcenter hatte ich noch den Eindruck „ok, sie tun nichts, aber sie tun mir auch nichts“.

Sie tun nichts heißt: Das Jobcenter bietet mir keinerlei Unterstützung bei der Jobsuche oder Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür sei die Rentenversicherung zuständig, ihnen sei es sogar verboten, mir Integrationsleistungen zu gewähren.
Allerdings ist es für mich sehr schwer, meine Arbeitssuche weiterzuführen, weil dies auch bedeutet, dass mir noch nicht einmal Bewerbungskosten erstattet werden. Vier Bewerbungen im Monat und 40 von 409 € sind weg, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen sind da nicht drin…

Aber sie tun mir auch nichts heißt: Man zwingt mich nicht in irgendeinen Job ohne Rücksicht auf meine gesundheitlichen Einschränkungen.

Doch nun kommt‘s:

Aufgrund der Differenzen mit meinem Vermieter konnte ich nicht rechtzeitig mit dem Hartz-IV-Antrag einen Mietvertrag vorlegen. Ich habe dem Jobcenter erklärt, dass ich bisher nur einen mündlichen Mietvertrag hatte. Aus meinen Kontoauszügen – die man beim Jobcenter vorlegen muss – sind keine Mietzahlungen ersichtlich, weil ich die Miete bisher bar bezahlt habe. Das heißt, offiziell habe ich ein Mietverhältnis – denn Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden – ich kann es aber nicht nachweisen.

Ich hatte mit dem Jobcenter vereinbart, dass ich mit meinem Vermieter einen Mietvertrag ab dem 01.02.2017 mache – dies ist der Monat der Antragstellung – und ihn nachreiche.

Zwei Wochen später hatte ich dann endlich einen Vetrag und habe ihn nachgereicht, zusammen mit einer Bescheinigung des Vermieters, dass das Mietverhältnis schon vorher bestand aber für das Jobcenter erst jetzt ein schriftlicher Vertrag gemacht wurde. Die Zahlungen laufen ab Februar per Überweisung, um sie auch nachweisen zu können.

Und jetzt?

…erhalte ich vom Jobcenter einen Brief, indem man mich auffordert dass mein Vermieter die Höhe der Miete schriftlich begründet und dass ich einen Mietvertrag für die Zeit vor dem 01.02. vorlege.

Hä?
Die Höhe der Miete bestimmt nun einmal der Vermieter und sie liegt deutlich unter den erlaubten Grenzen.
Einen Mietvertrag für die Zeit vor dem 01.02. gibt es doch nicht, das wissen die doch. Es wurde doch vom Vermieter bestätigt.
Es ist für das Jobcenter zudem irrelevant, was vor der Antragstellung gewesen ist.

Das schärfste dabei ist, dass man mir androht, meine gesamte Leistung zu kürzen, wenn ich die Unterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen vorlege.

Nochmal zum Mitschreiben:
Ich bekomme seit zwei Monaten 409 € Stütze im Monat, absolut null Unterstützung bei der Arbeitssuche, die als Schwerbehinderter so gut wie aussichtslos ist.
Von den 409 € zahle ich 345 € Miete im Monat, Zahle mein Essen also vom kümmerlichen Rest meines Sparbuches und weiß nicht wie das weiter gehen soll.
Und wenn ich nicht innerhalb von zwei Wochen Unterlagen vorlege, die es gar nicht gibt, streicht man mir auch noch die 409 €?

Die haben doch wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun.

Unfussable

Danke Herr Schröder, Sie haben unserem Land einen großen Dienst erwiesen!

3 Gedanken zu “Jobcenter at its best

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