„Schwarzer-Peter“ in höherer Instanz

Das Sozialgericht hatte Anfang Juni in einem Eilverfahren einen Beschluss gefasst (hier). Das gerichtliche Verfahren richtete sich gegen die Arbeitsagentur und schwebte zeitweise aufgrund der von der Rentenversicherung über den Jahreswechsel 2016/2017 durchgeführten Reha-Maßnahme (hier). Nachdem die Rentenversicherung trotz der Empfehlungen der Reha-Einrichtung weiterhin Hilfen zur Wiedereingliederung in meinen Beruf verweigerte (hier), hatte das Sozialgericht das schwebende Verfahren gegen die Arbeitsagentur wieder aufgenommen und die Rentenversicherung hierzu beigeladen.

Mit dem Beschluss wurde die Rentenversicherung verpflichtet, die beantragten Eingliederungsmaßnahmen nun endlich (zumindest vorläufig) zu erbringen. Ich hatte hier schon geschrieben: „Es ist noch nicht bestandskräftig, die Rentenversicherung kann hiergegen noch Beschwerde einlegen. Daher wage ich noch nicht zu hoffen, dass die Geschichte nach über 3 Jahren Rechtsstreit mit der Rentenversicherung nun ein gutes Ende findet.“

Und tatsächlich, die Rentenversicherung hat Beschwerde eingelegt. Damit geht die Angelegenheit in die nächst höhere Instanz, zum Landessozialgericht.
Die Rentenversicherung hat sich – dreist wie sie ist – noch nicht einmal die Mühe gemacht, ihre Beschwerde zu begründen. Allerdings ist nun die Arbeitsagentur wieder mit im Spiel und die Frage, wer von beiden eigentlich zuständig ist. Streng genommen müsste der Schwarze Peter – also ich – nach dem Gesetz nun der Arbeitsagentur zugespielt werden.

Ich werde somit weiterhin zwischen Rentenversicherung und Arbeitsagentur hin- und hergeschoben, das Schwarzer-Peter-Spiel ist immer noch nicht zu Ende, doch nun in der nächst höheren Instanz. Auf die Entscheidung des Landessozialgerichts kann man gespannt sein…

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