Die Rentenversicherung

Was könnte die Rentenversicherung eigentlich für mich tun und was hat sie in den letzten Jahren getan?

Nach § 10 SGB VI sollte die Rentenversicherung sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewähren, wenn…

  • die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet ist und durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann oder
  • die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gemindert ist und die Minderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine weitere Verschlechterung abgewendet werden kann.

Ich habe eine chronische Umwelterkrankung, aufgrund der ich in den Jahren 2009 und 2011 zweimal meine Arbeit verloren habe. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Behinderung vor, doch es war bereits klar, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet war und eine Rückkehr in meinen Beruf ohne Unterstützung kaum möglich wäre. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls die Arbeitsagentur, als ich mich zu Beginn des Jahres 2012 arbeitssuchend meldete und sie verpflichtete mich, einen Reha-Antrag an die Rentenversicherung zu stellen.
Dieser Antrag wurde zweimal (auch im Widerspruchsverfahren) abgelehnt.

Nach einer gescheiterten Arbeitsaufnahme im Mai 2013, stellte dann meine Krankenversicherung fest, dass meine „Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet“ sei und zwang die Rentenversicherung, eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation durchzuführen.
Im Anschluss daran wurden dann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt – was zur Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten Menschen führte – und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen.

Den ersten gesetzlichen Auftrag, eine drohende Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden, hat die Rentenversicherung mit eineinhalb Jahren Nichtstun somit schon einmal klar verfehlt.
Man hätte nun denken können, dass die Rentenversicherung aus diesem Schaden klüger geworden wäre, der Empfehlung der Reha-Klinik folgt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Es lag nun ja eine nicht abgewendete Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und es ging jetzt darum, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Doch weit gefehlt, sie lehnte diese weiterhin ohne Begründung ab.

In den dann folgenden Widerspruchsverfahren und einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht, zeichnete sich die Rentenversicherung durch folgende Haltungen aus:
Sie schwankte zwischen den Aussagen, dass
1. gar keine Beeinträchtigungen vorliegen würden und ich daher keinen Anspruch auf Leistungen hätte somit nicht vorlägen und dass ich
2. auf der anderen Seite so schwer und unheilbar erkrankt sei, dass eine Rückkehr in der Beruf gar nicht denkbar wäre.
Dazwischen gab es nichts. Am erstaunlichsten dabei ist, dass die Rentenversicherung nicht eine einzige Aussage tatsächlich begründet oder irgendwie untermauert hat.
Vorliegende Befunde oder Empfehlungen seitens der Reha-Klinik oder eines vom Gericht beauftragten Gutachters, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren, wurden einfach ignoriert.

Im Laufe des Sozialgerichtsverfahrens war es mir gelungen, einen Arbeitgeber zu finden, der mich zu Beginn des Jahres 2015 probeweise einstellt.
Auf Anträge, dieses Probearbeitsverhältnis durch (nun deutlich einfachere) Unterstützungsleistungen zu sichern und dieses damit in ein festes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, hat die Rentenversicherung in keiner Weise reagiert.

Das Sozialgericht konnte der Rentenversicherung angeblich nur aufgeben, dass sie tätig werden müsse, aber nicht konkret vorschreiben, wie sie tätig werden müsse und welche Leistungen erbracht werden sollten.
Die Rentenversicherung hat durchgesetzt, dass eine zweite Maßnahme der medizinischen Rehabilitation durchgeführt wurde. Mit der Begründung „es sei das übliche Verfahren“, welches „nach sozialmedizinischer Prüfung angezeigt sei“.
Ist das eine Begründung?

Nach Abschluss dieser Maßnahme liegt nun ein drittes Gutachten vor, welches empfiehlt, mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bewilligen, um somit die Rückkehr in meinen Beruf zu unterstützen.

Und nun? Was passiert jetzt? Ich weiß es nicht und warte darauf, was die Rentenversicherung nun etwas unternimmt.

Insgesamt muss man der Rentenversicherung vorwerfen, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag in den vergangenen Jahren nicht nur sträflich vernachlässigt, sondern geradezu verweigert hat. Mit recht einfachen Hilfen hätte ich sicherlich schon vor Jahren hervorragende Chancen gehabt, eine Erwerbsminderung abzuwenden und weiterhin in meinem Beruf zu arbeiten. Nun ist die Aufgabe in meinen Beruf zurückzukehren ungleich schwerer.
Neben der Linderung persönlichen Leids hätte die Rentenversicherung sehr viel Geld sparen und seit Jahren schon wieder Beiträge von mir erhalten können.
Das Vorgehen der Rentenversicherung verstößt somit nicht nur gegen ihren gesetzlichen Auftrag, sondern ist fachlich und wirtschaftlich auch noch außerordentlich dumm.

Und ich bin kein Einzelfall. Viele der Menschen, die mir mit unterschiedlichsten Erkrankungen in den Rehabilitationseinrichtungen begegnet sind, erzählen ähnliche Geschichten. Vielen könnte so leicht geholfen werden…

2 Gedanken zu “Die Rentenversicherung

  1. Pingback: Alles was Recht ist | Unfussable

  2. Pingback: Die Rentenversicherung 2 | Unfussable

Hinterlasse einen Kommentar