Noch einmal schwarzer Peter

…mit einem etwas besseren Blatt

Ab Anfang des Jahres 2014 begebe ich mich wieder auf der Suche nach einer neuen Arbeit. Vor dem Hintergrund meiner Erkrankung sagt die Arbeitsagentur: „Sie brauchen eine besondere Unterstützung bei der Vermittlung. Wir können da leider wenig für sie tun. Sie sollten einen Antrag auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation bei der Rentenversicherung stellen.“

Es beginnt wieder das „Schwarzer-Peter-Spiel“ zwischen den Sozialversicherungen.
Diesmal habe ich etwas bessere Karten…

Die Reha-Klinik hat ja ebenfalls Leistungen der beruflichen Rehabilitation empfohlen, zudem habe ich nun die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.
Der Antrag an die Rentenversicherung ist noch in der Reha-Klinik gestellt worden, aber:
Die Rentenversicherung lehnt eine Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeit weiterhin ab. Im Sommer 2014 reiche ich Klage beim Sozialgericht ein.
Die Sozialgerichte sind vollkommen überlastet. Die normale Dauer eines Verfahrens beträgt 2 Jahre! Vorher ist nicht mit einem ersten Termin zu rechnen.
Soll ich nun 2 Jahre warten? Das kann ja nicht sein. Ich möchte und muss wieder arbeiten.

Ich lese verschiedene Sozialgesetze. Mir ist da noch so etwas aus meinem Studium in Erinnerung. Gab es da nicht etwas…?
Ja, da ist es:

Die allgemeine Vorschrift in § 43 Abs. 1 SGB I (vorläufige Leistung) lautet:
Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Im Arbeitsförderungsgesetz in § 23 SGB III (Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung) heißt es:
(1) Solange und soweit eine vorrangige Stelle Leistungen nicht gewährt, sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung so zu erbringen, als wenn die Verpflichtung dieser Stelle nicht bestünde.
(2) Hat die Agentur für Arbeit für eine andere öffentlich-rechtliche Stelle vorgeleistet, ist die zur Leistung verpflichtete öffentlich-rechtliche Stelle der Bundesagentur erstattungspflichtig. Für diese Erstattungsansprüche gelten die Vorschriften des Zehnten Buches über die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander entsprechend.

Demnach könnte die Arbeitsagentur eine Unterstützung meiner Vermittlung durch den Integrationsfachdienst erst einmal finanzieren und sich das Geld dafür dann später von der Rentenversicherung zurückholen.
In der Begründung zu § 23 SGB III heißt es: Die Vorschrift soll ausschließen, dass es wegen des Nachrangs der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu Leistungsverzögerungen kommt oder der Leistungsberechtigte wegen eines Kompetenzkonfliktes zwischen den Sozialversicherungsträgern Leistungen nicht oder nicht vollständig erhält.
Das heißt, diese Vorschrift soll verhindern, dass die Sozialversicherungen „Schwarzer Peter“ mit Antragstellern spielen.

Ich frage zunächst beim Integrationsfachdienst nach. „Ja“, sagt man dort, „wir können Ihnen helfen. Wir benötigen von der Arbeitsagentur lediglich einen Vermittlungsgutschein.“

Ich frage meine Berufsberaterin bei der Agentur: „Können Sie mir einen Vermittlungsgutschein ausstellen, mit dem ich den Integrationsfachdienst in Anspruch nehmen kann? Sie können sich die Kosten doch später von der Rentenversicherung erstatten lassen, wenn das Sozialgericht dies in 2 Jahren bestätigen sollte. Und wenn das Sozialgericht anders entscheidet, wären Sie doch ohnehin zu ständig, oder?“

Ungern und zögerlich, es macht offensichtlich nicht so viel Spaß wie „Schwarzer-Peter-Spielen“, doch im Herbst 2014 bekomme ich den Vermittlungsgutschein und gehe damit zum Integrationsfachdienst. Warum nicht gleich so? Warum mussten ersten 10 Monate vergehen, bevor ich diese Unterstützung bei der Arbeitssuche bekomme?

Ein Gedanke zu “Noch einmal schwarzer Peter

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