Barrieren in den Köpfen

Beschäftigt man sich mit der Frage, warum Menschen mit Beeinträchtigungen es so schwer haben, eine Arbeit zu finden, hört man häufig den Satz: „Die Barrieren bestehen hauptsächlich in den Köpfen.“
Das heißt, Vorbehalte und der Unwille über Unterstützungsmöglichkeiten und funktionelle Wege auch nur nachzudenken stellen größere Hindernisse dar, als die gesundheitliche Beeinträchtigung selbst.

Ich habe bereits in mehreren Artikeln erzählt, wie es mir als hoch qualifizierter, aber behinderter Mensch bei meiner Arbeitssuche geht (alle Artikel finden Sie unter dem Schlagwort ‚Bewerbung‘). Ich möchte an diesem Artikel anknüpfen, weil die darin dargestellte Geschichte eine Fortsetzung bekommen hat. Ich erzähle Sie noch einmal von Anfang an:

19.07.2016

In den internen Stellenausschreibungen der Landesverwaltung finde ich eine interessante Stellenausschreibung. Gesucht wird ein Mitarbeiter für die Aufgabe, die Arbeit von Jugendämtern, Sozialämtern und Jobcentern im Land zu prüfen und diese zu beraten.
Gefordert werden eine Ausbildung als Diplomverwaltungswirt (FH) oder eine vergleichbare Qualifikation, mehrjährige und breite Berufserfahrung im Sozialbereich, Fachkenntnisse und Erfahrungen im Sozial- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, insbesondere SGB II, VIII, IX und XII, betriebswirtschaftlicher Sachverstand, Fachkenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht, Rechnungswesen sowie Erfahrungen in der Organisation und Finanzierung von sozialen Projekten.

Ich bin Diplomfinanzwirt (FH), dies ist eine mit dem Verwaltungswirt gleichwertige Ausbildung mit dem Schwerpunkt öffentliches Finanzwesen. Danach habe ich soziale Arbeit und später berufsbegleitend soziales Management studiert. In den letzten 13 Berufsjahren habe ich in verschiedensten Projekten bundesweit kleine und große Einrichtungen sowie Sozialverwaltungen in Veränderungsprozessen begleitet und beraten sowie verschiedenste vergleichende Untersuchungen durchgeführt oder Gutachten für Kommunalverwaltungen und unsere Landesregierung erstellt… Meine Kernkompetenz ist die Planung, Organisation und Finanzierung sozialer Arbeit und zwar im Querschnitt über die Rechtsgebiete des SGB II, VIII, IX und XII.
Ich bin ein absoluter Fachidiot in diesen für viele vielleicht vollkommen trocken erscheinenden Themen. Es gibt natürlich auch viele andere Experten in diesen Gebieten, die meisten spezialisieren sich jedoch auf einen Bereich, also zum Beispiel nur Jugendhilfe (SGB VIII) oder nur Eingliederungshilfe (SGB IX und SGB XII). Es gibt sicherlich nur wenige, die wirklich in einer derart fachlichen Breite gearbeitet haben. Und es gibt nach meiner Erfahrung auch nur wenige Stellen, in denen diese fachlichen Breite und das Wechseln zwischen den Themenbereichen auch gefragt ist.

Ist das also eine echte Chance? Gar ein Glücksfall? Als scherbehinderter Mensch darf ich mich auch auf interne Stellenausschreibungen öffentlicher Verwaltungen bewerben.
Also bereite ich eine gute Mappe vor und ab damit zur Post.

25.08.2016

Mir wird schriftlich mitgeteilt, dass die interne Stellenausschreibung aufgrund zu geringer Bewerberzahlen aufgehoben wurde und die Stelle nun öffentlich ausgeschrieben worden sei. Wenn ich dies möchte, würde man meine Bewerbung in dem neuen Ausschreibungsverfahren berücksichtigen.

Ja, das möchte ich, ich bewerbe mich in dem nun öffentlichen Ausschreibungsverfahren.

10.01.2017

Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Stellenausschreibung zurückgezogen wurde. Es sei eine vergleichbare Stelle neu ausgeschrieben worden, bei Interesse würde man sich über meine Bewerbung freuen.

Ich fragte telefonisch nach, ob man mir etwas über die Hintergründe sagen könne. Es gäbe in den Aufgabenbereich zwei Stellen, sagte man mir. Eine sei bisher nicht besetzt gewesen. Nun sei auch die andere frei geworden und man hätte sich entschieden nur diese zweite Stelle mit einem etwas anderen Profil neu auszuschreiben.

Das Profil war nur in einem Punkt geändert worden. An Stelle des ‚Diplomverwaltungswirtes‘ wurde nun als formale Qualifikation ein Studium der sozialen Arbeit verlangt.

Das passt ja eigentlich noch besser. Ich fand das ganze allerdings merkwürdig. Warum hatte man mich nicht vorher schon einmal eingeladen, wenn man mir nun schreibt, man würde sich über meine Bewerbung freuen? Ich bewarb mich dennoch erneut.

08.03.2017

Ich habe einen Termin für ein Vorstellungsgespräch. Darüber, wie es mir in diesem Gespräch ergangen ist, habe ich bereits hier geschrieben.

Wie so oft, veränderte sich die Haltung mir gegenüber in dem Moment, als meine Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen zur Sprache kamen.
Im eigenen Verwaltungsgebäude seien die Kopiergeräte in abgeschlossenen Räumen und selbstverständlich könne man mein Büro mit einem Tintenstrahldrucker ausrüsten.
Na, das ist doch perfekt.
Ja aber, wie würde es denn sein, wenn ich zu Prüfungen und Beratungen andere Verwaltungen aufsuchen müsste?
Nun, Termine vor Ort müssten schon in Räumen stattfinden, in denen keine Laserdrucker oder Kopierer betrieben werden. Es gibt doch meist Besprechungsräume, in denen keine Geräte stehen.
Ich müsste in anderen Verwaltungen auch Akten prüfen und zur Dokumentation Teile daraus kopieren. Ob ich das denn überhaupt könne?
Nein, das kann ich natürlich nicht. Dieses Problem könnte man aber mit einem mobilen Scanner lösen. Das geht genauso schnell, spart Kopierkosten und die Dokumente liegen sogar gleich in digitaler Form vor. Ich arbeite selbst so, wenn ich Fachtexte in Bibliotheken recherchiere. Zudem beginnen viele Verwaltungen damit, digitale Akten einzuführen und scannen alle Dokumente selbst.
Man hätte schon einmal darüber nachgedacht, grundsätzlich so zu arbeiten, hätte sich aber bewusst dagegen entschieden. Man geht davon aus, dass das Scannen länger dauert und unpraktischer sei.
(Der Kopiervorgang ist doch auch ein Scanvorgang, doch diesen Teil dachte ich mir nur.)

Da ist also die Barriere im Kopf. Man kann es sich nicht vorstellen, Dokumente zu scannen statt zu kopieren.
Wenn man aufgrund meiner Erkrankung auf Laserdrucker und Kopierer verzichtet, hat dies in vielen Fällen Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe anderer. Dies ist nicht gewollt.

16.03.2017

Ich erhalte eine telefonische Absage. Meine Präsentation und auch die schriftliche Aufgabe, die ich im Nachgang hätte lösen müssen, seien ja ganz gut gewesen, aber… Ein anderer Bewerber hätte einfach besser gepasst.

04.04.2017

Ich erhalte meine Bewerbungsunterlagen zurück. In dem Anschreiben steht als Begründung: „Die Stellenausschreibung wurde aufgehoben.“

Nanu, hat man doch niemanden anderen eingestellt? Gab es nicht einen besseren Bewerber? Gab es nicht sogar zwei Stellen zu besetzen?
Nach dem Gesetz wäre die Landesverwaltung verpflichtet, mich einzustellen, wenn es keinen besseren Bewerber gibt. Zieht man es vor, die Stelle nicht zu besetzen, bevor man einen Bewerber wie mich einstellt, der zwar das Anforderungsprofil komplett erfüllt, aber leider eine ungewöhnliche Erkrankung hat?

08.05.2017

Die Landesverwaltung schreibt zwei Stellen neu aus. Es sind exakt die Stellen, die man nun schon seit Monaten nicht besetzen kann. Unter der Stellenausschreibung steht:

Die Landesverwaltung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Schwerbehinderte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zwar ist schon aus dem bisherigen Verlauf deutlich geworden, dass es für mich sehr schwer werden würde, das Auswahlgremium zu überzeugen, falls es gleich zusammengesetzt sein würde. Auf der anderen Seite bin ich definitiv mehr als geeignet für die ausgeschriebenen Positionen und es ist offensichtlich nicht gelungen, andere geeignete Bewerber zu finden. Daher bewarb ich mich erneut.

15.08.2017

Das zweite Vorstellungsgespräch. Die entscheidenden Personen im Auswahlgremium sind die gleichen wie beim letzten Mal und das Gespräch stellte im Grunde eine Wiederholung des vorhergegangenen Gespräches dar. Zwar betonte man, dass man mir unvoreingenommen eine Chance geben würde, doch die Art zu fragen, Haltung und Körpersprache meiner Gesprächspartner zeigten deutlich, dass die Einladung wohl eher auf die gesetzliche Einladungspflicht als auf echtes Interesse zurückgeführt werden konnte.

23.08.2017

Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass man sich für zwei andere Bewerberinnen und Bewerber entschieden habe. Ich sagte dem Personalleiter direkt, dass nach meinem Eindruck die Ablehnung wohl eher in meiner Erkrankung begründet sei, als in meiner Qualifikation. Er sagte: Es täte ihm leid, er sein nur der Überbringer der schlechten Nachricht…

Ich bin gespannt, was in der schriftlichen Ablehnung stehen wird. Hat man nun wirklich gleich zwei geeignetere Bewerber gefunden, nachdem dies über ein Jahr in drei jeweils zurückgezogenen Ausschreibungsverfahren nicht möglich war…?

 

Diese Geschichte, die ich mit der Landesverwaltung erlebt habe, stellt keinen Einzelfall dar. In Bewerbungsverfahren bei allen Sozialverbänden in unserem Bundesland, bei gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunalverwaltungen habe ich es mehrfach erlebt,…
– dass Stellen nach einer Absage an mich erneut ausgeschrieben wurden,
– dass man eine Stelle lieber nicht besetzt hat, statt mich zu nehmen,
– dass an meiner Stelle deutlich schlechter qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt wurden,
– dass die vorgezogenen Bewerber die Stellen nach einigen Monaten wieder verlassen haben und die Stellen neu ausgeschrieben wurden.

Alle schreiben den oben zitierten Satz unter ihre Stellenausschreibungen. Kaum einer hält sich daran. Viele von ihnen reden über die Barrieren in den Köpfen, die es behinderten Menschen erschweren, am Arbeitsleben teilzuhaben. Kaum einer denkt über die Barrieren in den eigenen Köpfen nach.

Ich sei in der Lage, in meinem Beruf zu arbeiten, sagt die Rentenversicherung Bund, deshalb hätte ich keinen Anspruch auf Hilfen zur Förderung einer Einstellung.
Ja, ich kann grundsätzlich in meinem Beruf arbeiten. Doch ich kann die Barrieren in den Köpfen der Arbeitgeber nicht überwinden. Und genau hierzu dienen Hilfen zur Förderung einer Einstellung.

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