„Schwarzer-Peter“ – regelwidrig und verrückt

Die Beschwerde der Rentenversicherung gegen einen Beschluss des Sozialgerichtes wurde von der zweiten Instanz – dem Landessozialgericht – zurückgewiesen. Ende Juli wurde die Rentenversicherung auch vom Landessozialgericht in einem Eilverfahren verpflichtet, mir zumindest vorläufig für zunächst 3 Monate sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren. Das heißt, die Rentenversicherung soll meine Vermittlung und die Aufnahme einer Arbeit unterstützen.

Für die Vermittlung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder eben einer Schwerbehinderung wird normalerweise der Integrationsfachdienst beauftragt. Wenn eine Arbeitsstelle gefunden wurde, kann die Einstellung daneben mit einem Zuschuss an den Arbeitgeber gefördert werden.
Regulär läuft dies normalerweise folgendermaßen ab: Die Zentrale der Rentenversicherung in Berlin bewilligt grundsätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und benennt am Wohnort eine Reha-Beraterin oder einen Reha-Berater. Mit diesen wird dann gemeinsam besprochen, welche Unterstützung im Einzelfall sinnvoll ist.

Und was macht die Rentenversicherung in meinem Fall?

Ich bekam einen Bescheid, in dem mir ein Arbeitgeberzuschuss in Aussicht gestellt wird, wenn es mir gelingt, einen Arbeitgeber zu finden, der mich einstellt. Diese Zusage wurde auf 3 Monate befristet und verfällt dann.
Bezüglich der Vermittlung verweist die Rentenversicherung an das Jobcenter.

Doch wie schon hier geschrieben und mehrfach in den Gerichtsverfahren dargestellt, unterstützt das Jobcenter meine Vermittlung nicht. Noch nicht einmal Bewerbungskosten werden mir erstattet. Das Jobcenter beruft sich – wie zuvor schon die Arbeitsagentur – darauf, dass die Rentenversicherung zuständig sei. Und tatsächlich darf das Jobcenter mir gar keine Leistungen anbieten, wenn ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt. Dies nennt sich im Gesetz sogar „Leistungsverbot“.

Zwar wurde mir vor Ort der Name und die Telefonnummer einer Reha-Beraterin mitgeteilt, an die ich mich wenden könnte, wenn ich einen Arbeitgeber gefunden hätte. Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass ja keine Bewilligung vorliege, sondern die Leistungen nur in Aussicht gestellt wurden. Deshalb würde ich nicht – wie im regulären Verfahren üblich – zu einem Beratungsgespräch eingeladen, in dem wir besprechen, welche Leistungen sinnvoll wären.

Die Rentenversicherung weigert sich also weiterhin, ihre Verantwortung wahrzunehmen und Leistungen zur erbringen. Sie schiebt mich schon wieder als „Schwarzer Peter“ dem Jobcenter zu, diesmal vollkommen dreist entgegen aller Regeln, also entgegen den Gesetzen und trotz zweier Gerichtsbeschlüsse, die sie auffordern, den „Schwarzen Peter“ nun endlich einmal zu behalten und ihm Unterstützung anzubieten.
Man könnte auch sagen, die Rentenversicherung verarscht nicht nur mich, sondern auch die Sozialgerichte in zwei Instanzen. Unfussable!

Also heißt es wieder die Gerichte einschalten. Gestern habe ich eine Beschwerde an die Gerichte geschickt und es ist ein Wahnsinn, wie viele Stellen da mittlerweile eingebunden sind, die alle Kopien haben müssen:
– Das Landessozialgericht als zweite Instanz,
– zwei Kammern beim Sozialgericht (denn es gab dort ein Eilverfahren, in dem der Beschluss gegen die Rentenversicherung gefasst wurde, der von mir wiederum verlangte, eine Klage gegen die Rentenversicherung einzulegen. Für dieses sogenannte Hauptsacheverfahren ist aber eine andere Kammer am Sozialgericht zuständig ist),
– die Arbeitsagentur als ursprüngliche Beklagte in dem Eilverfahren,
– die Rentenversicherung als zum Eilverfahren beigeladene und Beklagte in dem neuen Hauptsacheverfahren sowie
– das Jobcenter als die Behörde, die derzeit meinen Lebensunterhalt sichert und mich als „Schwarzen Peter“ auf der Hand hat, solange die Rentenversicherung sich noch weigert.

Irre, es ist einfach nur noch irre! Vollkommene Sozialstaatsdämmerung!

4 Gedanken zu “„Schwarzer-Peter“ – regelwidrig und verrückt

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  3. Ging bzw. geht mir genauso. Ich musste eine Petition einreichen und Frau Andrea Nahles einschalten. Auf ein Mal war die DRV doch zuständig. Seitdem bin ich in einer betreuten Arbeitsvermittlung.

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