Vermittlungsvorschläge

„Wir haben Ihren Lebenslauf natürlich gelesen. Doch bitte stellen Sie noch einmal Ihre berufliche Entwicklung dar und stellen Sie dabei eine Verbindung zu der von uns ausgeschriebenen Stelle her. Welche Erfahrungen denken Sie, hier einbringen zu können?“

Tatsächlich kennt mein Gegenüber mich nicht nur aus meinem Lebenslauf. Wir sitzen uns zum fünften Mal im Rahmen eines Vorstellungsgespräches gegenüber und kennen uns bereits ganz gut. Dennoch wird das Gespräch nach Leitfaden durchgezogen, es muss ja alles seine Ordnung haben.

Irgendwann kommt dann Erfahrungsgemäß der Punkt: „Wir können leider keinen tonerstaubfreien Arbeitsplatz anbieten, das wäre schwierig…“
Das darf natürlich kein Grund für eine Ablehnung sein. Deshalb werden noch ein paar andere Gründe gesucht: „Haben Sie überhaupt Erfahrung mit…“
Eigentlich wie man weiß man die Antwort, wir kennen uns wie gesagt bereits ganz gut.
Am Ende gibt es eine besser geeignete Bewerberin oder einen besser geeigneten Bewerber.

Dies war bei den vier vorhergegangenen Vorstellungsgesprächen bei diesem Arbeitgeber auch so und ich hätte mich hier eigentlich nicht mehr beworben.
Doch es war ein Vermittlungsvorschlag des Arbeitgeberservices der Arbeitsagentur.

Das Dilemma sowohl für mich als auch für den Arbeitsgeber besteht darin, dass ich verpflichtet bin, dem Vermittlungsvorschlag nachzugehen und mich zu bewerben.
Der öffentliche Arbeitgeber ist vor dem Hintergrund meiner Gleichstellung verpflichtet, mich zu einem Gespräch einzuladen.
Wenn der Arbeitgeber mich nicht einstellen möchte, muss er irgendeinen Grund finden, warum meine Qualifikation doch nicht passt und diese in Frage stellen.
So kennen wir beide den Verlauf des Bewerbungsgespräch schon im Voraus und ziehen es nach Drehbuch durch: „Vielen Dank für das Gespräch.“

Eine Woche, nachdem ich die schriftliche Absage erhalten habe, erhalte ich von der Arbeitsagentur einen Brief mit einem neuen Vermittlungsvorschlag. Es ist der gleiche Arbeitgeber…

Hinterlasse einen Kommentar