Die Rentenversicherung 2

In dem Artikel ‚Die Rentenversicherung‘ hatte ich bereits dargestellt, wie die Rentenversicherung mir gegenüber in den letzten Jahren agiert hat bzw. auf welchen Wegen sie Unterstützungsleistungen verweigert.

In einem Verfahren vor dem Sozialgericht hatte die Rentenversicherung durchgesetzt, dass eine zweite Maßnahme der medizinischen Rehabilitation durchgeführt wurde. Diese fand im Dezember und Januar statt.
Am Ende lag dann ein drittes Gutachten vor, welches empfiehlt, mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bewilligen, um die Rückkehr in meinen Beruf zu unterstützen.

Trotz des positiven Gutachtens lehnte die Rentenversicherung Hilfen zur Eingliederung in Arbeit weiterhin ab.

Ich legte hiergegen Widerspruch ein, in der Annahme, dass das ganze Rechtsmittelverfahren, welches beim ersten Mal drei Jahre gedauert hat, von neuem beginnt.
Doch zum Glück ist vor dem Sozialgericht noch ein Verfahren gegen die Arbeitsagentur anhängig, bei dem es ebenfalls um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit geht und in dem das Sozialgericht einen Eilantrag mit Hinweis auf die medizinische Reha im Dezember und Januar abgelehnt hatte. Nachdem ich dem Sozialgericht mitteilte, dass die Rentenversicherung weiterhin Leistungen ablehnt und damit der Grund für die Ablehnung eines Eilantrages gegenüber der Arbeitsagentur weggefallen sei, wurde tatsächlich ein neues Eilverfahren gegen die Arbeitsagentur eröffnet, zu dem die Rentenversicherung sogenannter ‚vorrangig verpflichteter Leistungsträger‘ beigeladen wurde. Das bedeutet, sie ist wieder in ein Verfahren involviert und ich muss nicht unbedingt den ganzen Weg der Widerspruchsinstanzen (bei der Rentenversicherung gibt es ein zweistufiges Widerspruchsverfahren) und einer erneuten Klage durchlaufen.

Und was macht die Rentenversicherung?

Nichts. Auf die Beiladung des Gerichts reagierte sie erst einmal gar nicht.

Nachdem das Gericht sie dann zum zweiten Mal zu einer Stellungnahme aufforderte, schrieb sie zunächst nur, sie bitte die Verzögerung zu entschuldigen, eine Stellungnahme würde in Kürze erfolgen.

Nach einer Kürze von zwei Wochen kam dann ein Schreiben, in dem sie lediglich noch einmal darlegte, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht vorlägen (mal wieder ohne dies zu begründen) und das beabsichtigt sei, meinen Widerspruch abzulehnen.
Ich erhielt dann ein paar Tage später den Bescheid, dass mein Widerspruch im ersten Bearbeitungsverfahren abgelehnt wird und nun zur Widerspruchsstelle (die zweite interne Instanz bei der Rentenversicherung) weitergeleitet werde.
(Die Bearbeitung in der Widerspruchsstelle dauert erfahrungsgemäß noch einmal 2 bis 3 Monate.)

Das Sozialgericht forderte die Rentenversicherung auf, dem Gericht eine Kopie der Akte zu senden, um die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu können.

Darauf erfolgte wieder: Nichts.

Auf eine zweite Aufforderung des Gerichts zur Übermittlung der Unterlagen teilte die Rentenversicherung nur mit, die Akte sei in der Widerspruchsstelle und man könne die Unterlagen erst nach Entscheidung über den Widerspruch zur Verfügung stellen.

Unfussable, mit welcher Dreistigkeit sich diese „Sozial“-Versicherung nicht nur gegenüber mir als Versicherten, sondern auch gegenüber dem Gericht verhält.

Das Gericht hat der Rentenversicherung nun eine Frist gesetzt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht. Danke Herr Richter.
Unglaublich, oder? Ein Gericht droht der Rechtsabteilung der Rentenversicherung mit Dienstaufsichtsbeschwerde…

Mal sehen, was als nächstes kommt. Ich wage kaum zu hoffen, dass es etwas positives sein wird.

Dabei war ich eigentlich einmal ein unverbesserlicher Optimist, in einem früheren Leben…

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