Die Rentenversicherung 4

In den Artikeln ‚Die Rentenversicherung 2‘ und ‚Die Rentenversicherung 3‘ habe ich über die Blockade und Behinderung des Sozialgerichtsverfahrens seitens der Rentenversicherung berichtet, die das Gericht veranlasste, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzureichen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde an das Direktorium der Rentenversicherung erging am 02.05.2017. Mit Schreiben vom 24.05.2017 hat sich die Rentenversicherung entschuldigt und die vom Gericht angeforderte Akte übersandt.
Die Akte sei nicht greifbar gewesen, weil sie sich in der zentralen Widerspruchsstelle befand. „Die zentrale Widerspruchsstelle besteht aus mehreren Ausschüssen, die im ganzen Bundesgebiet tätig sind. Vorliegend befand sich die Akte in Cottbus…

Dieses Verfahren muss man sich noch einmal vergegenwärtigen:

Wenn man einen Widerspruch bei der Rentenversicherung einreicht, so wird dieser erst von der zuständigen Sachbearbeitung in Berlin geprüft. Diese kann dem Widerspruch stattgeben. Wenn sie dies nicht will, reicht sie die Akte zur Entscheidung an die zentrale Widerspruchsstelle weiter. Bis hierhin dauert das Verfahren rund 2 Monate.

Die zentrale Widerspruchsstelle schickt die Akte dann zu einem Widerspruchsausschuss, der irgendwo im Bundesgebiet ist, in meinem Fall in Cottbus. Man begründet dies damit, dass so ja nicht nur eine Person, sondern eine Gruppe entscheidet, in der auch die Versicherten einen Vertreter haben. Wer dieser Vertreter ist und woher er kommt, ist dabei völlig unbekannt. Auf welchen Grundlagen dieser Ausschuss entscheidet ist ebenfalls nicht bekannt und ich gehe davon aus, dass der Versichertenvertreter leicht überstimmt werden kann. Zudem bekommt der Ausschuss nicht einfach nur die Akte, er bekommt bereits im Vorwege eine Beschlussempfehlung seitens der Sachbearbeitung, die ja ablehnen möchte.

Diese pro-forma-Beteiligung dauert noch einmal 2 Monate. Es ist nicht nur so, dass in dieser Zeit die Akte nicht greifbar ist. Man hat als Betroffener keine Möglichkeit, auf das Verfahren einzuwirken. So hatte ich z.B. bei einem früheren Widerspruch im laufenden Verfahren Bescheinigungen anderer Behörden nachgereicht, die mir bei Einreichung meines Widerspruches noch nicht vorlagen. Diese wurden, wie ich später durch eine Akteneinsicht feststellte, nicht an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet und  einfach abgeheftet.

Unfussable!

Dieses Verfahren ist mehr als fragwürdig!

 

Das Sozialgericht hat mittlerweile in einem Eilverfahren einen Beschluss gefasst. Es verpflichtet die Rentenversicherung, vorerst befristet für 3 Monate, die von mir beantragten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen.
Der Beschluss liegt jetzt seit 2 Wochen vor. Dies ist noch kein Urteil, sondern zunächst nur eine Anordnung und es ist noch nicht bestandskräftig, die Rentenversicherung hat sich hierzu noch nicht geäußert. Auch steht der Beschluss unter der Bedingung, dass ich eine erneute Klage gegen die Rentenversicherung einreiche, was ich getan habe.
Daher wage ich noch nicht zu hoffen, dass die Geschichte nach über 3 Jahren Rechtsstreit nun ein gutes Ende findet.

Aber ich bin einen kleinen Schritt weiter… Oder?… Wer weiß…

Ein Gedanke zu “Die Rentenversicherung 4

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