Die Rentenversicherung 3

In dem Artikel ‚Die Rentenversicherung 2‘ habe ich über die Blockadehaltung der Rentenversicherung berichtet und dargestellt, dass das Sozialgericht eine letzte Frist zur Übersendung von Akten an das Gericht gesetzt hatte. Diese Frist hat die Rentenversicherung verstreichen lassen. Das Sozialgericht hat in der Folge eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingereicht und damit den Vorgang auf die nächst höhere Ebene innerhalb der Rentenversicherung gehoben. Was sich in dieser Beschwerde offenbart, möchte ich den geneigten Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten. Ich zitiere aus dem Schreiben des Gerichts und lasse den Text für sich sprechen:

„Ich [der Richter] hatte mit Beschluss vom 21.02.2017 die Deutsche Rentenversicherung Bund als möglicherweise leistungsverpflichtet zum Eilverfahren beigeladen und die Rentenakte angefordert. Eine Erinnerung erfolgte am 09.03.2017. Telefonisch wurde aus Ihrem Hause am 17.03.2017 mitgeteilt, es sei etwas „schiefgelaufen“, die Akte könne erst im Laufe der 12. Kalenderwoche übersandt werden. Mit Telefaxschreiben vom 27.03.2017 wurde in der Sache Stellung genommen und eine Rumpfakte ohne die für den geltend gemachten Anspruch relevanten Vorgänge übersandt. Am 28.03.2017 bat ich um die umgehende Übersendung der Verwaltungsakte. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Mit Schreiben vom 11.04.2017 forderte ich Sie nachdrücklich auf, dem Gericht die gesamte Rentenakte nunmehr umgehend zu übersenden. Mit Schreiben vom 11.04.2017, hier eingegangen am 19.04.2017, teilten Sie mit, die Verwaltungsakte befände sich in der Widerspruchsstelle könnte derzeit nicht übersandt werden. Mit Telefaxschreiben vom 20.04.2017 habe ich daraufhin eine letzte Frist zur Aktenübersendung bis zum 27.04.2017 gesetzt. Statt der Akten erhielt ich von Ihnen unter dem 26.04.2017 die Nachricht, die Akten könnten erst übersandt werden, nachdem der Widerspruchsausschuss am 15.05.2017 getagt habe und die Akte (ab dem 22.05.2017) greifbar sei.
Dieses Verhalten einer Bundesbehörde ist nicht zu akzeptieren. Sie blockieren den Entscheidungsfindungsprozess in zwei Eilverfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen. In meinem letzten Telefaxschreiben hatte ich Sie aufgefordert, Kopien aus der Rentenakte zu ziehen und diese der Kammer zu übersenden. Ohne hierauf einzugehen, wurde in dem Antwortschreiben vom 26.04.2017 lediglich der (langwierige) Dienstweg in Ihrem Hause beschrieben…“

Was ist das, was die Rentenversicherung Bund dort zeigt? Inkompetenz? Ignoranz? Überheblichkeit? Ein Zeichen von Desorganisation? Oder Kalkül und System?

Es ist sicherlich von jedem etwas… Und es ist ein unfassbares Zeugnis eines völlig desolaten Sozialsystems.

Tatsächlich blockiert die Rentenversicherung nicht nur ein Gerichtsverfahren, sie blockiert seit nunmehr über 5 Jahren alle Bemühungen zur Rückkehr in meinen Beruf. Denn alle anderen Sozialleistungsträger verweigern Unterstützungsleistungen mit dem Hinweis, die Rentenversicherung sei zuständig.
Arbeitgeber sind auf der einen Seite verpflichtet, mir aufgrund meiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten sogenannte Nachteilsausgleiche (wie bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst oder Kündigungsschutz) zu gewähren. Kaum einer der öffentlichen Arbeitgeber hält sich daran. Aber warum sollten sie das tun, wenn ihnen und mir auf der anderen Seite Förderungen (wie Arbeitgeberzuschüsse) versagt werden?

Ein Gedanke zu “Die Rentenversicherung 3

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